Mit der Auflösung der Bezirksregierungen in Niedersachsen zum 31. Dezember 2004 ist ab Anfang diesen Jahres die Zuständigkeit für die Anerkennung von Abschlüssen als Hochschulzugangsberechtigung an die neu eingerichtete "Landesschulbehörde" übergegangen. Für die Anerkennung von beruflichen Vorbildungen als Hochschulzugangsberechtigung, die bisher nicht in den
Regelungen aufgeführt worden waren, müssen sich Interessentinn/en wenden an:
Landesschulbehörde
Abt. Hannover
Postfach 203
30002 Hannover
Tel.: 0511/106-0
Internet:
www.mk.niedersachsen.de
E-mail:
poststelle@lschb-h.niedersachsen.de
Ein Antrag auf Zulassung zur Ablegung der Abiturprüfung als Nichtschüler/innen-Prüfung ist an die für den jeweiligen Wohnort zuständige Abteilung der Landesschulbehörde zu richten:
Landesschulbehörde
Abt. Braunschweig
Postfach 3247
38022 Braunschweig
Tel.: 05 31/4 84-0
Landesschulbehörde
Abt. Hannover
Postfach 203
30002 Hannover
Tel.: 05 11/1 06-0
Landesschulbehörde Lüneburg
Postfach 2520, 21332 Lüneburg
Tel.: 0 41 31/15-0
Landesschulbehörde
Abt. Osnabrück
Postfach 3569
49025 Osnabrück
Tel.: 05 41/3 14-01.