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FAQ / Studienbewerber

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Bachelor oder Diplom?

Diese Frage stellt sich nur noch für eine kurze Übergangszeit. Spätestens im Jahre 2010 sollen alle Diplomstudiengänge eingestellt werden. Das haben die Bildungsminister aus 40 europäischen Ländern und die Vertreter internationaler Institutionen 2003 in Berlin beschlossen. Das Diplom ist also ein Auslaufmodell. Dem Bachelor gehört die Zukunft.




Welche Zugangsvoraussetzungen muss ich erfüllen?

Nach niedersächsischem Berufsakademie-Gesetz (BAkadG) dürfen zum Studium an einer Berufsakademie nur Personen zugelassen werden, die zum Studium an einer niedersächsischen Hochschule berechtigt sind (z.B. Abitur oder Fachhochschulreife) und von einem geeigneten Betrieb angemeldet werden, mit dem sie einen Studien- und Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben.




Bachelor, was ist das?

Das Wort Bachelor stammt vom lateinischen Baccalaureus, einer Bezeichnung für den ersten akademischen Grad an mittelalterlichen Universitäten. Das künftige europäische Hochschulsystem greift diese Tradition auf. Die Studierenden sollen nach drei bis vier Jahren den ersten berufsqualifizierenden Abschluß, dem "Bachelor", erlangen können.




Wo und wie bewerbe ich mich um einen Studienplatz an der BAW?

Sie bewerben sich bei den mit der Berufsakademie kooperierenden Betrieben um einen Studienplatz für ein duales Studium an der BAW. Ihre Bewerbung erfolgt so, wie es sonst auch bei Ausbildungsbewerbungen üblich ist: Bewerbungsschreiben, aus dem hervorgeht, dass sie ein duales Studium an der Berufsakademie anstreben, Lebenslauf mit Foto, Zeugniskopien. Die Berufsakademie Weserbergland stellt auf ihrer Website Listen der Partnerunternehmen zur Verfügung, die Ausbildungsplätze für ein duales Studium anbieten und bei denen sie sich bewerben können. Sie können aber auch selbst einen Ausbildungsbetrieb vorschlagen, der bereit ist, mit Ihnen einen Studien- und Ausbildungsvertrag abzuschließen. Die BAW berät sie über das weitere Verfahren gerne.




Wie gehe ich vor, wenn ich selbst einen Ausbildungsbetrieb vorschlagen kann?

Bitte lassen Sie sich von diesem Betrieb die Absicht, Ihnen einen Ausbildungsplatz für ein duales Studium an der Berufsakademie geben zu wollen, zunächst formlos bestätigen. Dieses Schreiben des Betriebes schicken (faxen) Sie bitte an die Berufsakademie (Fax: 0 51 51-4 52 71). Die zuständige Fachbereichsleitung wird prüfen, ob das Unternehmen als Ausbildungspartner für ein duales Studium geeignet ist und ob noch freie Studienplätze in dem betreffenden Bereich vorhanden sind. Gleichzeitig wird das Unternehmen von uns in allen Ausbildungsfragen beraten.




Wo kann ich klären, ob meine Vorbildung als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt wird?

Mit der Auflösung der Bezirksregierungen in Niedersachsen zum 31. Dezember 2004 ist ab Anfang diesen Jahres die Zuständigkeit für die Anerkennung von Abschlüssen als Hochschulzugangsberechtigung an die neu eingerichtete "Landesschulbehörde" übergegangen. Für die Anerkennung von beruflichen Vorbildungen als Hochschulzugangsberechtigung, die bisher nicht in den Regelungen aufgeführt worden waren, müssen sich Interessentinn/en wenden an:

Landesschulbehörde
Abt. Hannover
Postfach 203
30002 Hannover

Tel.: 0511/106-0
Internet: www.mk.niedersachsen.de
E-mail: poststelle@lschb-h.niedersachsen.de

Ein Antrag auf Zulassung zur Ablegung der Abiturprüfung als Nichtschüler/innen-Prüfung ist an die für den jeweiligen Wohnort zuständige Abteilung der Landesschulbehörde zu richten:

Landesschulbehörde
Abt. Braunschweig
Postfach 3247
38022 Braunschweig

Tel.: 05 31/4 84-0

Landesschulbehörde
Abt. Hannover
Postfach 203
30002 Hannover

Tel.: 05 11/1 06-0

Landesschulbehörde Lüneburg
Postfach 2520, 21332 Lüneburg
Tel.: 0 41 31/15-0

Landesschulbehörde
Abt. Osnabrück
Postfach 3569
49025 Osnabrück

Tel.: 05 41/3 14-01.




Bis wann sollte ich mich bewerben?

Sie sollten sich etwa ein Jahr vor dem beabsichtigten Studienbeginn um einen entsprechenden Ausbildungsplatz bemühen. In vielen Fällen ist es sogar ratsam, sich schon im Frühling des Vorjahres um die Bewerbung zu kümmern, denn viele Unternehmen nehmen nur bis Mitte/Ende September des Vorjahres Bewerbungen entgegen. Die Plätze sind sehr begehrt und die Zahl der Bewerber ist groß.




Sollten männliche Bewerber vor Studienbeginn ihren Wehr- bzw. Zivildienst absolviert haben?

In der Regel erwarten die Ausbildungspartner, dass die Bewerber ihren Wehr- bzw. Zivildienst vor Beginn des dualen Studiums abgeschlossen haben. Der Hauptgrund liegt darin, dass die Betriebe im Allgemeinen ein Interesse haben, die bei ihnen ausgebildeten Berufsakademie-Absolventen auch zu übernehmen. Deshalb möchten sie vermeiden, dass die Absolventen nach der Ausbildung dann vom "Bund" weggeholt werden können. Außerdem soll verhindert werden, dass Studierende ihr Studium und ihre praktische Ausbildung unterbrechen müssen, um zwischenzeitlich Wehr- oder Zivildienst abzuleisten. Die jüngste Entwicklung in der Einberufungspraxis könnte hier allerdings auch zu Veränderungen bei unseren Ausbildungspartnern führen. Im Zweifelsfall lohnt eine Nachfrage bei dem jeweiligen Ausbildungsbetrieb!




Kann ich als qualifizierter Berufstätiger ohne Abitur auch für ein BA-Studium zugelassen werden?

Seit 1994 können in Niedersachsen besonders qualifizierte Berufstätige ohne allgemeine Hochschulreife aufgrund ihrer fachlichen Vorbildung an Berufsakademien, Fachhochschulen oder Universitäten studieren. Meister, Techniker, staatlich geprüfte Betriebswirte können ab dem Sommersemester 2003 ohne jede fachliche Einschränkung ein Universitätsstudium aufnehmen. Auch mit vielen anderen beruflichen Vorbildungen ist die Aufnahme eines Hochschulstudiums für fachlich einschlägige Fachrichtungen möglich. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Seite "Studium ohne Abitur".




Kann ich mit meiner ausländischen Hochschulzugangsberechtigung an der BAW studieren?

Ausländische Hochschulzugangsberechtigungen werden anerkannt, wenn sie einer deutschen als gleichwertig angesehen werden. Es müssen jedoch die für das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse vorhanden sein. Generell als gleichwertig werden Hochschulzugangsberechtigungen aus der EU sowie Island, Liechtenstein und Norwegen angesehen. Das heißt, dass Sie zum Beispiel mit einer französischen Studienberechtigung in Niedersachsen diejenigen Fachrichtungen an der BAW studieren können, für die sie auch in Frankreich berechtigt wären. Weitere Auskünfte erteilen die Akademischen Auslandsämter der niedersächsischen Hochschulen.




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